Elternbeiträge
Die Kosten eines Vormittagsplatzes in den Kindergärten der Samtgemeinde Sögel betragen derzeit rd. 290 € monatlich. Neben Zuschüssen des Landes, des Landkreises, der Gemeinde und des Trägers ist es erforderlich, Elternbeiträge zu erheben. Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Einkommen der Sorgeberechtigten im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Kindergartenbesuchs und nach der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder sowie der Kinder, die gleichzeitig den Kindergarten besuchen.
Im Einzelnen gilt folgende Staffelung:
a) Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach der Summe der positiven Einkünfte lt. Einkommensteuerbescheid (oder sonstigen Nachweises). Negative Einkünfte bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Bei nicht verheirateten Eltern gilt das Einkommen beider Elternteile.
Summe der Einkünfte | Elternbeiträge | Sonderleistungen |
5 Std.-Gruppe | Frühdienst | |
bis 25.565 € | 71,00 € | 6,00 € |
ab 25.566 € bis 38.347 € | 86,00 € | 7,00 € |
ab 38.348 € bis 51.129 € | 109,00 € | 8,50 € |
ab 51.129 € | 142,50 € | 10,00 € |
Verringert sich das Einkommen im laufenden Jahr wesentlich (mehr als 10%), können Sie beim Schulamt einen Aktualisierungsantrag stellen.
b) Für Familien mit 2 und mehr Kindern ermäßigt sich der Elternbeitrag gemäß Ziffer a) und b) für jedes kindergeldberechtigte Kind wie folgt:
für Familien mit 2 Kindern um | 5,00 € |
für jedes weitere Kind um | 5,00 € |
Bei einer Veränderung der Kinderzahl können Sie einen Aktualisierungsantrag stellen.
c) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie einen Kindergarten, ermäßigt sich der Betrag gemäß Ziffer a) oder b) für das zweite und jedes weitere Kind um 50%.